Landwehr 1813-1815

Die Landwehr war während der Befreiungskriege von 1813 bis 1815 eine entscheidende Komponente der preußischen Streitkräfte. Sie wurde gemäß dem Entwurf von Scharnhorst durch eine Verordnung vom 17. März 1813 eingeführt. In der Landwehr dienten alle wehrpflichtigen Männer im Alter von 17 bis 40 Jahren, die nicht in die regulären Einheiten eingezogen wurden oder als Freiwillige Jäger dienten. Die Mobilisierung der Landwehrtruppen erfolgte je nach Bevölkerungsdichte, und wenn nicht genügend Freiwillige zur Verfügung standen, wurden die fehlenden Wehrmänner durch Los bestimmt.

Obwohl die Landwehreinheiten während dieser Zeit den regulären Militäreinheiten gleichgestellt waren, litt ihre Ausrüstung und Bewaffnung oft unter Mängeln. So war beispielsweise die Landwehrkavallerie bis 1816 grundsätzlich mit Lanzen ausgerüstet. Die zahlreichen Infanterie- und Kavallerieregimenter der preußischen Landwehr wurden entsprechend ihrer Herkunftsprovinzen nummeriert und trugen farbige Abzeichen an Kragen, Ärmeln und Kopfbedeckungen, um ihre Zugehörigkeit zu kennzeichnen:

Gelb: Schlesien

Weiß: Pommern

Schwarz: Westpreußen

Mohnrot: Ostpreußen, Kurmark, Neumark

Hellblau: Elbprovinz/Magdeburg

Grün: WestfalenKrapprot: Rheinprovinzen (erst etwa ab Juni 1815)

Die preußische Landwehr leistete einen maßgeblichen Beitrag zur Beendigung der napoleonischen Herrschaft über Europa während der Befreiungskriege. Ihre Mobilisierung und ihr Einsatz trugen wesentlich zur Wiedererlangung der Unabhängigkeit und Souveränität Preußens sowie anderer deutscher Staaten bei.

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